In Köln braucht ein Vereinsheim einen Energieausweis, sobald Sie es verkaufen, vermieten oder verpachten, etwa die Vereinsgaststätte an einen Wirt. Ab dem 1. Januar 2027 zählt auch die Verlängerung eines Miet- oder Pachtvertrags. Für Kitas, Gemeinde- und Bürgerhäuser gilt dasselbe. Bei energiepass® KÖLN kostet der Bedarfsausweis 899 Euro Festpreis.
Ich bin Stephan Grosser, Gründer und Geschäftsführer von energiepass® KÖLN. Seit 2018 erstellen wir Energieausweise, auch für Häuser, in denen niemand wohnt.
Eine unbequeme Wahrheit vorweg: Im Verein fühlt sich für den Energieausweis meistens niemand zuständig. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich, und das Thema steht in keiner Satzung.
Dabei geht es um viele Häuser. Laut Statistischem Jahrbuch Köln 2024 (Daten: Landessportbund NRW) gab es 754 Sportvereine mit 355.114 Mitgliedschaften, Stand 31. März 2024. Dazu zählte die Stadt im Kitajahr 2024/25 genau 702 Kitas.
Meist taucht das Thema auf, wenn es eilt. Der Pachtvertrag für die Vereinsgaststätte liegt fertig auf dem Tisch, der neue Wirt will anfangen. Dann fragt jemand nach dem Energieausweis.
Wer muss ihn besorgen: der Verein, der Träger oder die Stadt? Die Antwort steckt in einem Vertrag, den kaum jemand im Kopf hat. Ich löse das weiter unten auf.
Wann braucht ein Vereinsheim einen Energieausweis?
Pflicht wird der Ausweis bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing des Gebäudes. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden. Ab dem 1. Januar 2027 kommt die Verlängerung eines Miet- oder Pachtvertrags dazu. Das Baujahr spielt keine Rolle.
Grundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Die Vorlage- und Übergabepflicht steht in § 80 GModG.
Nutzt der Verein sein bestehendes Heim nur selbst, entsteht keine Vorlagepflicht. Spannend wird es in diesen fünf Momenten.
Die 5 Momente, in denen Vereine und Träger einen Ausweis brauchen:
- Die Vereinsgaststätte wird verpachtet. Der neue Wirt muss den Ausweis spätestens bei der Besichtigung sehen.
- Das Haus wird vermietet. Zum Beispiel an einen Kita-Träger oder einen anderen Verein.
- Das Gebäude wird verkauft. Auch an eine andere Gemeinde oder einen anderen Verein.
- Ein Vertrag wird verlängert. Ab dem 1. Januar 2027 ein eigener Anlass, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt.
- Ein Neubau wird fertig. Das neue Vereinsheim oder die neue Kita bekommt nach Fertigstellung einen Bedarfsausweis.
Ausnahmen gibt es wenige. Kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche brauchen bis Ende 2026 keinen Ausweis, ab 2027 nur noch solche unter 50 m². Das trifft manches Umkleidehäuschen, selten ein Clubheim mit Saal.
Die Kirche selbst fällt unter die Ausnahmen des § 2 Abs. 2 GModG. Das Gemeindehaus nebenan zählt in aller Regel als Nichtwohngebäude.
Was kostet das Nichtstun? Fehlt der Ausweis bei Besichtigung oder Übergabe, sieht § 108 GModG ein Bußgeld bis 10.000 Euro vor. Ärgerlicher ist oft der Zeitverlust: ein Pachtbeginn, der wackelt, ein Notartermin, der sich verschiebt.
Wer muss den Ausweis besorgen: Verein, Träger oder Stadt?
Pflichtig ist, wer verkauft, vermietet oder verpachtet. Das muss nicht der Eigentümer sein. Verpachtet ein Verein, der sein Heim selbst gemietet hat, die Gaststätte an einen Wirt weiter, legt er als Verpächter vor. Mietet der Verein nur, bekommt er den Ausweis von seinem Vermieter.
Der Energieausweis folgt also dem Vertrag. Wer auf der gebenden Seite unterschreibt, muss vorlegen.
Genau hier stolpern viele Vorstände. Sie denken: Das Haus gehört uns nicht, also geht uns das nichts an. Verpachten sie aber die Gaststätte weiter, sind sie selbst in der Pflicht.
Mein erster Praxis-Tipp: Fragen Sie in diesem Fall zuerst beim eigenen Vermieter nach einem gültigen Ausweis für das Gebäude. Gibt es keinen, klären Sie vor der Bestellung, wer die Kosten trägt.
In Köln lohnt der Blick in die Verträge besonders. Eine Richtlinie der Stadt vom 19.12.1978 sieht für Sporthochbauten das Erbbaurecht vor, für übrige Anlagen, vor allem Sportfreianlagen, grundsätzlich langfristige Miete über üblicherweise 25 Jahre. Ob alle Konditionen von damals heute noch gelten, lässt sich aus dem Dokument allein nicht sagen.
Dass das Modell lebt, zeigt ein Ratsbeschluss von 2024: ein Erbbaurecht für Gebäude und Nebenanlagen des Fußball-Leistungszentrums des 1. FC Köln, dazu die Vermietung des Ascheplatzes am Fort Deckstein.
| Situation | Wer legt den Ausweis vor? | Was wird gebraucht? |
|---|---|---|
| Verein baut im Erbbaurecht, verpachtet die Gaststätte | der Verein als Verpächter | Ausweis für das Nichtwohngebäude |
| Verein mietet sein Heim, verpachtet die Gaststätte weiter | der Verein als Verpächter | Ausweis für das Gebäude, vorhandenen beim Vermieter erfragen |
| Verein mietet sein Clubhaus | der Vermieter | der Verein erhält den Ausweis |
| Kita in einem Wohnhaus wird vermietet | der Vermieter | bis Ende 2026 oft zwei Ausweise, ab 2027 einer mit Zonen |
| Gebäude der öffentlichen Hand mit Behördennutzung | die öffentliche Hand | ab 2027 Bedarfsausweis auch ohne Anlass |
Mein zweiter Praxis-Tipp: Holen Sie vor jeder Bestellung den Erbbaurechts-, Miet- oder Pachtvertrag aus dem Ordner. Daraus ergibt sich, wer auf der gebenden Seite steht. Und damit, wer bestellt.
Bei Trägern mit vielen Standorten hilft eine einfache Liste: Welches Haus gehört uns, welches ist gemietet, welches vermieten wir weiter? Allein die AWO Köln nennt auf ihrer Website 24 Kitas.
Was ändert sich ab 2027 für Kitas, Gemeinde- und Bürgerhäuser?
Ab dem 1. Januar 2027 gilt das neue Ausweisrecht des GModG. Als neuer Ausweis kommt für diese Häuser nur noch der Bedarfsausweis in Frage, erstmals mit Effizienzklassen A bis G. Die Vertragsverlängerung wird Anlass, die Ausnahme für Baudenkmäler entfällt. Ausweise von 2026 bleiben zehn Jahre gültig.
Heute gilt: Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gesetz GModG, die Ausweisregeln bleiben bis 31. Dezember 2026 aber die bisherigen. Nichtwohngebäude haben noch keine Effizienzklasse.
Ab dem 1. Januar 2027 gilt das neue Recht ohne Übergangsfrist. Der Verbrauchsausweis bleibt dann nur für Gebäude erlaubt, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
Was heißt das für Ihr Haus?
Das denkmalgeschützte Gemeindehaus braucht ab 2027 bei Verkauf, Vermietung oder Vertragsverlängerung einen Ausweis.
Die verpachtete Vereinsgaststätte wird bei der nächsten Pachtverlängerung zum Anlass, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt.
Die Kita in einem Wohnhaus ist oft ein Mischgebäude. Bis Ende 2026 zwei Ausweise, die wir als Paket für 899 € ausstellen. Ab 1. Januar 2027 ein einziger Bedarfsausweis mit Zonen, so wie beim Nichtwohngebäude. Wann ein Haus als Mischgebäude gilt, steht im Beitrag Mischgebäude in Köln: ein oder zwei Energieausweise?.
Die Klassen A bis G vergleichen Ihr Gebäude mit einem rechnerischen Referenzgebäude gleicher Größe und Nutzung. Wohngebäude behalten ihre Skala A+ bis H.
Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 bzw. 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen, mit Ausnahmen etwa für Baudenkmäler. Der Ausweis löst diese Pflicht nicht aus.
Ein Ausweis von 2026 taugt später nur dann als Nachweis, wenn sein nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf bis Ende 2032 höchstens halb so hoch ist wie der Endwert der Skala auf dem Ausweis, ab 2033 höchstens 40 Prozent davon (§ 41 Satz 3 GModG). Sonst braucht es einen anderen Nachweis, etwa einen neuen Ausweis.

Muss das Vereinsheim den Energieausweis aushängen?
Nur in bestimmten Fällen. Bis Ende 2026 hängen Gebäude mit starkem Publikumsverkehr erst ab mehr als 500 m² aus, und nur, wenn ein Ausweis existiert; Behördengebäude schon über 250 m². Ab dem 1. Januar 2027 fallen die Flächengrenzen weg. Ein eigenes Bußgeld für den Aushang gibt es nicht, die Pflicht gilt trotzdem.
Entscheidend ist also das Publikum, nicht die Fläche.
Ein Bürgerhaus mit wöchentlichen öffentlichen Veranstaltungen und ein Clubheim, in das abends nur Mitglieder zum Training kommen: Beide sind Nichtwohngebäude, beim Aushang aber zwei verschiedene Fälle.
Für Häuser der öffentlichen Hand mit Behördennutzung wird es ab 2027 strenger. Sie brauchen einen Bedarfsausweis auch ohne Verkauf oder Vermietung, sofern kein gültiger vorliegt. Bei starkem Publikumsverkehr kommt er an die Wand, ohne die Modernisierungsempfehlungen.
Mehr im Ratgeber Aushangpflicht in Köln: Wer muss aushängen? und auf unserer Seite zur Aushangpflicht bei Nichtwohngebäuden.
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Welche Fördermittel gibt es für Kölner Vereine, und was hat der Ausweis damit zu tun?
Für Sportvereine gibt es Programme mit hohen Quoten, etwa Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten bis 100.000 Euro bei vereinseigenen Anlagen. Der Energieausweis ist kein Förderantrag. Er zeigt aber, wo Ihr Gebäude Energie verliert, und liefert den Primärenergiebedarf als Ausgangswert.
| Programm | Für wen | Quote laut Quelle | Stand 29.10.2026 |
|---|---|---|---|
| Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen | Sportvereine, energetische Ertüchtigung ist Förderziel | vereinseigen bis 90 %, 85 % oder 80 % je nach Kostenhöhe; bei Verantwortung für „Dach und Fach“ grundsätzlich 50 % | Anträge 1.9.2026 bis 31.3.2031, mindestens 25.000 Euro Förderung, fossil betriebene Anlagen ausgeschlossen |
| Bauförderung der Stadt (Richtlinie vom 5.5.2014) | Sportvereine, Sportbaumaßnahmen | bis 87,5 % für erhebliche Verminderung des Energieverbrauchs, höchstens 600.000 Euro | aktueller Antragsaufruf nicht belegt |
| Energieeffiziente öffentliche Gebäude (EFRE NRW) | unter anderem Kitas und Sporthallen | keine Prozentquote genannt | Mittel ausgeschöpft, keine Anträge mehr |
Spannend ist die 50-Prozent-Regel beim Landesprogramm. Wer das Heim nicht besitzt, aber vertraglich für Dach und Fach verantwortlich ist, kann grundsätzlich die Hälfte bekommen. Das betrifft genau die Mietfälle von oben.
Ein Haken für kleine Vorhaben: Die Mindestförderhöhe liegt bei 25.000 Euro. Neue Duschköpfe allein reichen dafür nicht.
Das städtische Programm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien“ hilft Vereinen nicht weiter. Es zielt auf klimafreundliches Wohnen, reine Nichtwohngebäude sind ausgeschlossen.
Mein Rat: Starten Sie bei der Programmseite, nicht beim Handwerker. Welche Nachweise ein Antrag braucht, steht in den jeweiligen Bedingungen.
Wie kommt der Verein an den Ausweis, ohne dass jemand vorbeikommt?
Telefonisch und per Foto. Sie schicken Bilder von Heizung, Fenstern, Dach und Technik, offene Punkte klären wir am Telefon. 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt Ihr Bedarfsausweis vor, zum Festpreis von 899 Euro und ohne Vor-Ort-Termin.
Ihr Ausweis wird von einem DIBt-registrierten Aussteller erstellt und trägt eine gültige Registriernummer. Erreichbar bin ich unter 0152 060 777 67.

Mein dritter Praxis-Tipp: Fotografieren Sie im Vereinsheim immer auch Duschen und Warmwasserbereitung. Warmwasser ist im Bedarfsausweis ein eigener Posten, und ein scharfes Foto vom Typenschild des Speichers erspart uns beiden eine Rückfrage.
Mein vierter Tipp gilt für den Vorstandswechsel. Legen Sie den Ausweis als PDF im Vereinsarchiv ab und notieren Sie das Ablaufdatum, zehn Jahre ab Ausstellung. Sonst sucht der nächste Vorstand wieder von vorn.
Der Preis steht vorher fest: 899 Euro für das Nichtwohngebäude, ohne Nachberechnung. Bei Mischgebäuden bekommen Sie bis 31. Dezember 2026 beide Ausweise im Paket zum selben Preis. Den Ablauf im Detail beschreibe ich unter Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude: Festpreis und Ablauf.
Wer eine vereinseigene Halle betreibt, findet Hinweise auf unserer Seite zum Energieausweis für Sporthallen. Den Überblick über alle Gebäudetypen bietet unsere Seite zu Energieausweisen für Nichtwohngebäude.
Der Vorstand möchte lieber auf Papier bestellen und gemeinsam unterschreiben? Dann können Sie das Bestellformular herunterladen oder per E-Mail erhalten.
Fazit
Ihr Vereinsheim, Ihre Kita oder Ihr Gemeindehaus braucht den Energieausweis, sobald verkauft, vermietet oder verpachtet wird, ab 2027 auch bei einer Vertragsverlängerung. Wer vorher klärt, wer auf der gebenden Seite des Vertrags steht, und die Fotos bereitlegt, hat den Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben. Hier können Sie den Bedarfsausweis für Ihr Vereinsheim oder Ihre Kita zum Festpreis von 899 Euro bestellen.
Häufige Fragen
Braucht unser Vereinsheim in Köln einen Energieausweis?
Ja, sobald der Verein das Vereinsheim verkauft, vermietet oder verpachtet, etwa die Vereinsgaststätte an einen Wirt. Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden. Ab dem 1. Januar 2027 zählt auch die Verlängerung eines Miet- oder Pachtvertrags als Anlass. Kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche sind bis Ende 2026 ausgenommen.
Was kostet der Energieausweis für eine Kita oder ein Vereinsheim in Köln?
Bei energiepass® KÖLN kostet der Bedarfsausweis für eine Kita oder ein Vereinsheim 899 Euro Festpreis. Liegt die Kita in einem Wohnhaus und ist ihr Anteil erheblich, sind bis 31. Dezember 2026 meist zwei Ausweise nötig; Sie erhalten beide im Paket zu 899 Euro. Die Daten klären wir telefonisch und per Foto, ohne Vor-Ort-Termin. Geliefert wird 24 Stunden nach vollständigen Angaben.
Muss ein Bürgerhaus oder Gemeindehaus in Köln den Energieausweis aushängen?
Ja, wenn dort starker Publikumsverkehr herrscht und ein Ausweis vorliegt, ab dem 1. Januar 2027 ohne Flächengrenze. Bis Ende 2026 betrifft der Aushang solche Gebäude erst über 500 m², Behördengebäude schon über 250 m². Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand mit Behördennutzung brauchen ab 2027 auch ohne Verkauf oder Vermietung einen Bedarfsausweis. Bei energiepass® KÖLN kostet er 899 Euro Festpreis.
Hilft ein Energieausweis Kölner Sportvereinen bei Fördermitteln?
Indirekt: Er ist kein Förderantrag, zeigt aber, wo das Vereinsheim Energie verliert. Das Landesprogramm Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen fördert bei vereinseigenen Anlagen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten bis 100.000 Euro, bei vertraglicher Verantwortung für Dach und Fach grundsätzlich 50 Prozent. Anträge sind bis 31. März 2031 möglich, fossil betriebene Anlagen sind ausgeschlossen. Welche Nachweise verlangt werden, steht in den Programmbedingungen.
Gilt ein 2026 ausgestellter Ausweis für unser Kölner Vereinsheim nach 2027 weiter?
Ja, er bleibt zehn Jahre ab Ausstellung gültig, auch ohne Effizienzklasse. Niemand muss ihn 2027 auf die neue Skala A bis G umschreiben lassen. Erst wenn die zehn Jahre vorbei sind und wieder verkauft, vermietet, verpachtet oder ein Vertrag verlängert wird, braucht der Verein einen neuen Ausweis, dann als Bedarfsausweis nach neuem Recht.