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Energieausweis verlängern oder erneuern in Köln: Was nach zehn Jahren zu tun ist

Energieausweis verlängern oder erneuern in Köln: Was nach zehn Jahren zu tun ist
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Köln
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Einen Energieausweis verlängern kann man nicht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) begrenzt seine Gültigkeit in § 79 Abs. 3 auf zehn Jahre; einen neuen brauchen Sie nur, wenn Verkauf, Vermietung oder ein anderer Anlass ansteht. In Köln kostet der neue Bedarfsausweis bei uns 299 Euro Festpreis fürs Einfamilienhaus und kommt 24 Stunden nach vollständigen Angaben.

Am Telefon höre ich diesen Satz oft: „Mein Energieausweis läuft ab. Können Sie ihn verlängern?“

Die kurze Antwort lautet Nein.

Die bessere Antwort lautet: Vielleicht brauchen Sie gerade gar keinen neuen. Und wenn doch, ist er schneller fertig, als Sie denken. Ihr alter Ausweis hat einen Teil der Arbeit schon erledigt.

Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer von energiepass® KÖLN am Rudolfplatz. Seit 2018 erstellen wir Energieausweise für Kölner Häuser, jeden mit DIBt-Registriernummer.

Köln hat laut Statistischem Jahrbuch der Stadt zum 31.12.2024 genau 140.649 Wohngebäude. Gründerzeithäuser in der Neustadt-Süd, Nachkriegszeilen in Kalk und Mülheim, Reihenhäuser in Rodenkirchen und Porz. Wer eines dieser Häuser 2016 oder 2017 verkauft oder vermietet hat, hat damals einen Ausweis gebraucht. Dieser Ausweis läuft jetzt ab.

Hier lesen Sie, wann Sie wirklich handeln müssen, wie das Erneuern in vier Schritten läuft und was sich am 1. Januar 2027 ändert. Die Grundlagen zu allen Ausweisfragen finden Sie in meinem Ratgeber-Überblick zum Energieausweis in Köln.

Inhalt dieses Ratgebers:

  1. Kann man einen Energieausweis verlängern?
  2. Wann muss ich einen abgelaufenen Energieausweis erneuern lassen?
  3. Warum laufen 2026 und 2027 so viele Energieausweise ab?
  4. Wie erneuere ich meinen Energieausweis in Köln Schritt für Schritt?
  5. Darf der neue Energieausweis die Daten des alten übernehmen?
  6. Was kostet es, einen Energieausweis in Köln zu erneuern?
  7. Was ändert sich beim Erneuern ab dem 1. Januar 2027?
  8. Praxis-Tipps, häufige Fehler, Fragen und Ihr nächster Schritt

Kann man einen Energieausweis verlängern?

Einen Energieausweis kann man nicht verlängern. Er gilt nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre ab Ausstellungsdatum, danach wird ein neuer Ausweis mit neuer DIBt-Registriernummer ausgestellt. Es gibt keinen Stempel, keine Fortschreibung und keine Nachtragsseite. „Verlängern“ heißt in der Praxis immer: neu ausstellen lassen.

Ein Energieausweis ist eine Momentaufnahme.

Er zeigt Ihr Haus so, wie es am Tag der Ausstellung war. Mit der Heizung von damals. Den Fenstern von damals. Dem Dach von damals.

Nach zehn Jahren ist dieses Bild alt. Man kann es nicht nachbelichten. Man macht ein neues.

So steht es im Gesetz:

„Energieausweise sind für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen. Unabhängig davon verliert ein Energieausweis seine Gültigkeit, wenn nach § 80 Absatz 2 ein neuer Energieausweis erforderlich wird.“

§ 79 Abs. 3 GModG, konsolidierter Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de

Der zweite Satz meint den Sonderfall einer größeren Änderung, nach der das ganze Gebäude neu berechnet wird. Für die meisten Kölner Eigentümer zählt nur der erste Satz: zehn Jahre, dann ist Schluss.

Der neue Ausweis bekommt eine eigene Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), so verlangt es § 98 GModG. Er ist ein eigenständiges Dokument, kein Anhang zum alten.

Verwirrend wird es, weil ab 2027 noch eine zweite Verlängerung ins Spiel kommt. Die beiden haben nichts miteinander zu tun:

Wenn jemand „Verlängerung“ sagtWas tatsächlich gemeint istWas daraus folgt
„Ich will meinen Energieausweis verlängern.“Neuausstellung nach Ablauf der zehn Jahreneuer Ausweis, neue Registriernummer nach § 98 GModG, normaler Festpreis
„Ich verlängere den Mietvertrag.“ (ab 01.01.2027)Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertragseigener Vorlageanlass nach § 80 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt

Die erste Verlängerung gibt es nicht. Die zweite gibt es ab Neujahr.

Wer beides auseinanderhält, spart Geld und Ärger.

Wo das Ablaufdatum steht und wie Sie die zehn Jahre richtig zählen, erkläre ich im Ratgeber Gültigkeit des Energieausweises: zehn Jahre und wo das Ablaufdatum steht. Hier geht es ums Handeln.

Wann muss ich einen abgelaufenen Energieausweis erneuern lassen?

Einen abgelaufenen Energieausweis müssen Sie erst erneuern, wenn ein Anlass ansteht: Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, ab dem 01.01.2027 auch die Verlängerung eines solchen Vertrags. Der Ablauf allein verpflichtet zu nichts. Wer ein laufendes Mietverhältnis hat, muss keinen neuen Ausweis nachbestellen.

Das überrascht viele.

Stellen Sie sich eine Vermieterin in Sülz vor. Ihr Ausweis von 2016 läuft im November ab. Die Mieter wohnen seit Jahren in der Wohnung und wollen bleiben.

Muss sie jetzt bestellen?

Nein.

Das Gesetz knüpft die Pflicht an den Anlass, nicht an den Kalender. § 80 Abs. 3 bis 5 GModG verlangt einen Ausweis nur dann, wenn verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird und für das Gebäude kein gültiger Ausweis vorliegt.

Für den Verkauf regelt das § 80 Abs. 4, für die Vermietung § 80 Abs. 5. Das Muster ist dasselbe: Vorlage spätestens bei der Besichtigung, Übergabe unverzüglich nach Vertragsschluss.

Und wenn Sie den Anlass verschlafen? § 108 GModG sieht für einen fehlenden Ausweis bei Verkauf oder Vermietung und für die Nichtvorlage bei der Besichtigung ein Bußgeld bis 10.000 Euro vor. In der Praxis ist die größere Gefahr die Abmahnung, wenn ein Inserat falsche oder fehlende Pflichtangaben enthält.

Ihre Situation, was jetzt zu tun ist

Ihre SituationBrauchen Sie einen neuen Ausweis?Was jetzt zu tun ist
Ausweis läuft ab, kein Verkauf und keine Vermietung geplantNeinAblaufdatum notieren, nichts bestellen
Verkauf geplantJa, wenn bei der Besichtigung kein gültiger vorliegtneuen Ausweis vor dem Inseratsstart beauftragen, wenn das Ablaufdatum in die Vermarktung fällt
NeuvermietungJa, wenn kein gültiger vorliegtvor dem Inserat neu beauftragen; vorlegen spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 5 GModG)
Laufender MietvertragNeinnichts tun, erst beim nächsten Anlass handeln
Mietvertrag wird verlängert (ab 01.01.2027)Ja, wenn kein gültiger vorliegtvor dem Verlängerungsdatum prüfen; betrifft vor allem befristete Gewerbe-, Pacht- und Leasingverträge
Nichtwohngebäude (Büro, Laden, Halle)Bei einem Anlass jabis 31.12.2026 nach heutigem Recht; ab 2027 ohne gültigen Ausweis nur Bedarfsausweis mit Klasse A bis G
Verbrauchsausweis läuft abBei einem Anlass jaalte Verbrauchsdaten zählen nicht; wir erstellen einen Bedarfsausweis ohne Abrechnungen

Eine Zeile verdient einen zweiten Blick: der Verkauf.

Was passiert, wenn der Ausweis zwischen Besichtigung und Kaufvertrag abläuft? Das Gesetz regelt diesen Fall nicht ausdrücklich, und ich kenne dazu keine Rechtsprechung.

Mein Rat ist deshalb eine Empfehlung, keine Rechtsfrage: Fällt das Ablaufdatum in den Vermarktungszeitraum, beauftragen Sie den neuen Ausweis vor dem Inseratsstart. Dann zeigen Inserat, Besichtigung und Kaufvertrag dieselben Werte. Welche Fristen beim Verkauf sonst gelten, steht in Energieausweis beim Hausverkauf in Köln: alle Fristen.

Bei der Vermietung gilt dasselbe Prinzip. Wie Kölner Vermieter es praktisch lösen, zeige ich in Energieausweis bei Vermietung und Neuvermietung in Köln.

Warum laufen 2026 und 2027 so viele Energieausweise ab?

Energieausweise laufen 2026 und 2027 gehäuft ab, weil 2016 und 2017 zusammen 834.892 Registriernummern vergeben wurden: 378.436 im Jahr 2016 und 456.456 im Jahr 2017, laut Antwort der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 19/7291 vom 22.01.2019. Bei zehn Jahren Gültigkeit endet dieser Bestand rechnerisch 2026 und 2027.

Seit dem 01.05.2014 bekommt jeder Ausweis eine Registriernummer beim DIBt. Dadurch lässt sich die Welle zählen.

Die Bundestagsdrucksache 19/7291 nennt diese Jahreswerte:

RegistrierjahrVergebene RegistriernummernRechnerisches Ablaufjahr
2014 (Registrierpflicht ab 01.05.2014)322.2082024
2015438.4052025
2016378.4362026
2017456.4562027
2018819.4242028

Zusammen sind das 2.414.929 Registriernummern in fünf Jahren.

Wichtig: Das sind vergebene Nummern, keine Zählung heute gültiger Ausweise. Manche Häuser wurden seitdem erneut verkauft und neu bewertet, manche Ausweise wurden nie gebraucht. Für Köln gibt es keine eigene Zahl.

Spannender ist die Aufteilung nach Ausweisart.

2016 waren es 239.955 Bedarfs- und 138.481 Verbrauchsausweise. 2017 waren es 251.697 Bedarfs- und 204.759 Verbrauchsausweise.

Die Verbrauchsausweise aus 2017 laufen also genau in das neue Recht hinein. Ab 2027 ist der Verbrauchsausweis nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Wer für ein Bürohaus, eine Halle oder ein Haus mit Laden einen Verbrauchsausweis hatte, bekommt bei einem Anlass ohne gültigen Ausweis nur noch einen Bedarfsausweis.

Und 2028 folgt der größte der genannten Jahrgänge. Wer Häuser verwaltet, sollte die Ablaufdaten jetzt einmal auflisten.

Ihr Ausweis läuft ab, und ein Verkauf oder eine Vermietung steht an? Im Rechner sehen Sie sofort Ihren Festpreis für den neuen Bedarfsausweis: 299 Euro fürs Einfamilienhaus, 399 Euro fürs Mehrfamilienhaus, 899 Euro fürs Nichtwohngebäude. Jeder Ausweis mit DIBt-Registriernummer, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Jetzt Festpreis für den neuen Energieausweis berechnen

Wie erneuere ich meinen Energieausweis in Köln Schritt für Schritt?

Einen Energieausweis erneuern Sie in vier Schritten: Ablaufdatum auf Seite 1 finden, Anlass prüfen, alten Ausweis und Fotos schicken, neuen Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben erhalten. Bei energiepass® KÖLN läuft das telefonisch oder per Foto, ohne dass jemand Ihr Haus betreten muss.

  1. Ablaufdatum auf Seite 1 finden. Im Kopf der ersten Seite steht „Gültig bis“ mit Datum, daneben die Registriernummer. Haben Sie nur einen sehr alten Ausweis ohne Registriernummer, stammt er aus der Zeit vor Mai 2014 und ist längst abgelaufen.
  2. Anlass prüfen. Schauen Sie in die Tabelle oben. Steht kein Verkauf, keine Vermietung und ab 2027 keine Vertragsverlängerung an, sind Sie hier fertig.
  3. Alten Ausweis und Fotos schicken. Am einfachsten per WhatsApp an 0152 060 777 67. Was wir brauchen:
    • alle Seiten des alten Ausweises als Foto oder PDF
    • die Fassade von jeder Seite
    • die Heizung mit Typenschild
    • ein Fenster von innen, möglichst mit Blick auf den Rahmen
    • Dachboden oder Dachschräge und, falls vorhanden, die Kellerdecke
    • Rechnungen für alles, was seit dem alten Ausweis modernisiert wurde
  4. Neuen Ausweis erhalten. Wir prüfen die Angaben, fragen nach, wo etwas unklar ist, und rechnen. 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt der neue Ausweis als PDF in Ihrer Inbox, mit neuer DIBt-Registriernummer.

Fehlt ein Foto der Fassade, bieten wir eine kostenlose Sichtprüfung von außen an. Mehr Vor-Ort-Aufwand gibt es bei uns nicht.

Das Ergebnis: Sie stellen das Inserat online, die Besichtigung läuft, der Interessent hält einen gültigen Ausweis in der Hand. Keine Hektik, keine Rückfrage vom Makler, keine Abmahnung.

Darf der neue Energieausweis die Daten des alten übernehmen?

Der neue Energieausweis darf Daten des alten übernehmen, aber nur geprüft. § 83 GModG erlaubt dem Aussteller, vom Eigentümer bereitgestellte Daten zu verwenden, verpflichtet ihn aber, sie sorgfältig zu prüfen und bei Zweifeln nicht zu verwenden. Flächen, Baujahr und Bauteile sind ein guter Start. Entscheidend ist, was sich seit damals geändert hat.

Nehmen wir ein Reihenhaus in Rodenkirchen an, Baujahr 1968, Ausweis von 2016.

Seitdem kamen neue Fenster und eine neue Heizung.

Der alte Ausweis weiß davon nichts. Würde man ihn einfach abschreiben, stünde im neuen Ausweis das Haus von 2016. Mit den alten Fenstern. Mit dem alten Kessel. Mit einem schlechteren Ergebnis, als das Haus heute verdient.

Genau hier liegt der Wert eines geprüften Neuanfangs.

Best-Case-Optimierung heißt bei uns: Jede Verbesserung, die Sie mit Foto, Rechnung oder Typenschild belegen, rechnen wir ein. Nichts wird schöngerechnet. Aber nichts geht verloren, was Ihr Haus heute besser macht als vor zehn Jahren.

Umgekehrt gilt dasselbe. Steht im alten Ausweis eine Dämmung, die es nie gab, fliegt sie raus. Der Aussteller haftet für die Angaben, nicht der alte Ausweis.

Fotos reichen: Was § 84 GModG erlaubt

Für die Modernisierungsempfehlungen muss sich der Aussteller ein Bild vom Gebäude machen. § 84 Abs. 1 GModG erlaubt ausdrücklich, dass er sich dafür geeignete Bildaufnahmen des Gebäudes zur Verfügung stellen lässt.

Das ist der Grund, warum wir mit Fotos und Telefon arbeiten.

Ob die Fotos im Einzelfall reichen, entscheiden wir beim Durchsehen. Fehlt etwas, schreiben wir Ihnen genau, welches Bild noch fehlt.

Alte Pläne fehlen? So kommen Sie in Köln an die Bauakte

Viele Kölner Häuser haben Generationenwechsel hinter sich. Grundrisse sind verloren, der Vorbesitzer ist nicht mehr erreichbar.

Dann hilft das Archiv der Stadt. Eigentümer können archivierte Bauakten bei der Stadt Köln einsehen. Verlangt werden unter anderem ein Identitäts- und ein Eigentumsnachweis, wer im Auftrag kommt, braucht eine Vollmacht.

Für unseren Bedarfsausweis ist die Bauakte keine Voraussetzung. Maße, Fotos und der alte Ausweis reichen in vielen Fällen. Die Bauakte ist eine Hilfe, wenn wirklich nichts mehr da ist.

Sonderfall Verbrauchsausweis: Warum alte Abrechnungen nicht reichen

Ein Verbrauchsausweis lässt sich nicht mit seinen eigenen Daten erneuern.

Nach § 82 GModG in der heute geltenden Fassung braucht ein neuer Verbrauchsausweis Abrechnungen über mindestens 36 zusammenhängende Monate. Die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Die Zahlen von vor zehn Jahren sind dafür wertlos.

Dazu kommt bis zum 31.12.2026 die 1977er-Regel: Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1977 brauchen einen Bedarfsausweis, wenn sie das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nicht erreichen. Das trifft viele Kölner Nachkriegs- und Gründerzeithäuser.

Ab 2027 fällt diese Regel weg. Dafür ist der Verbrauchsausweis dann nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, mit Verbrauch jährlich über zwei Jahre.

Wir umgehen das ganze Thema. Wir erstellen nur Bedarfsausweise, sie bewerten das Gebäude und nicht das Heizverhalten der Bewohner. Abrechnungen brauchen wir dafür keine.

Was kostet es, einen Energieausweis in Köln zu erneuern?

Einen Energieausweis zu erneuern kostet so viel wie ein neuer Ausweis, weil es einer ist. Bei energiepass® KÖLN sind das 299 Euro Festpreis fürs Einfamilienhaus, 399 Euro fürs Mehrfamilienhaus und 899 Euro fürs Nichtwohngebäude, jeweils als Bedarfsausweis. Einen eigenen Verlängerungs- oder Rabattpreis gibt es nicht.

GebäudeAusweisartFestpreisLieferung
EinfamilienhausBedarfsausweis299 Euro24 Stunden nach vollständigen Angaben
MehrfamilienhausBedarfsausweis399 Euro24 Stunden nach vollständigen Angaben
Nichtwohngebäude (Büro, Laden, Halle)Bedarfsausweis899 Euro24 Stunden nach vollständigen Angaben
Mischgebäude, Ausstellung bis 31.12.2026Nichtwohn- und Wohnausweis im Paket899 Euro24 Stunden nach vollständigen Angaben

Beim Mischgebäude schenken wir Ihnen bis Ende 2026 den Wohnausweis, der sonst 299 oder 399 Euro kosten würde.

Zur Einordnung: Am Markt kostet ein Bedarfsausweis fürs Einfamilienhaus etwa 100 Euro bei reiner Fernausstellung bis 300 bis 500 Euro. Verbrauchsausweise gibt es online für 40 bis 100 Euro, sie sind aber für viele Kölner Altbauten bis Ende 2026 gar nicht zulässig.

Die Kosten trägt der Eigentümer oder Vermieter.

Und was spart der alte Ausweis? Nicht Geld, sondern Zeit. Mit ihm in der Hand klären wir die Daten schneller, und die Uhr für die 24 Stunden beginnt früher.

Was ändert sich beim Erneuern ab dem 1. Januar 2027?

Ab dem 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht aus Artikel 2 der Novelle vom 23. Juli 2026, verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 226. Wer dann ohne gültigen Ausweis erneuert, erhält einen digitalen Ausweis nach neuer Norm; Nichtwohngebäude bekommen nur noch einen Bedarfsausweis mit Klasse A bis G. Ausweise aus 2026 bleiben zehn Jahre gültig.

Der amtliche Text steht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Eine Übergangsfrist für neue Ausweise gibt es nicht.

ThemaAusweis bis 31.12.2026Ausweis ab 01.01.2027
AnlässeVerkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasingzusätzlich die Verlängerung solcher Verträge
Ausweisart Wohngebäudebis 4 Wohnungen und Bauantrag vor 01.11.1977: Bedarfsausweis Pflicht, sonst WahlWahlfreiheit; Verbrauchsausweis nur für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen
Klassen WohngebäudeA+ bis HA+ bis H, unverändert
Ausweisart NichtwohngebäudeWahl zwischen Bedarf und Verbrauchohne gültigen Ausweis nur Bedarfsausweis
Klassen Nichtwohngebäudekeine KlasseA bis G im Verhältnis zum Referenzgebäude
Mischgebäudezwei Ausweise bei erheblichem Gewerbeanteil mit anderer Nutzung und Technikein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet
Baudenkmalvon der Ausweispflicht ausgenommenAusnahme entfällt
Formbisherige Muster aus der Bekanntmachung vom Dezember 2023, auch auf Papierdigital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen
RechennormDIN V 18599:2018-09DIN/TS 18599:2025-10
Vorhandene Ausweisezehn Jahre gültigbleiben zehn Jahre gültig, keine Austauschpflicht

Für Wohngebäude ändert sich beim Erneuern wenig, was Sie spüren. Die Klassen bleiben A+ bis H. Wir erstellen weiterhin nur Bedarfsausweise.

Für Nichtwohngebäude ändert sich viel. Die Klasse A erreicht nur ein Nullemissionsgebäude. Die Grenzen nach Anlage 10a liegen bei B über 1,0, C über 1,48, D über 1,97, E über 2,46, F über 2,95 und G über 3,5, jeweils als Verhältnis zum Referenzgebäude.

Ein Punkt für Eigentümer von Büros und Läden: § 40 GModG stellt ab 2030 und 2033 Renovierungsanforderungen an bestimmte bestehende Nichtwohngebäude, mit Erfüllungsfiktionen und Ausnahmen. Der Ausweis löst diese Pflicht nicht aus. Ein vor 2027 ausgestellter Bedarfsausweis taugt als Nachweis nach § 41 Satz 3 GModG aber nur unter engen Grenzen, weil er kein Verhältnis zum neuen Referenzgebäude ausweist. Mehr dazu in Energieausweise für Nichtwohngebäude in Köln.

Und die neuen Muster? Die Muster nach § 85 Abs. 3 GModG sind laut DIBt-Registrierstelle im Oktober 2026 noch nicht im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Läuft Ihr Ausweis 2027 ab und steht kein Anlass an, gibt es keinen Grund, vorzeitig zu bestellen. Steht der Anlass 2026 an, wird nach heutigem Recht ausgestellt. Steht er 2027 an, nach neuem.

Was rate ich aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen?

Mein wichtigster Rat: Planen Sie vom Anlass rückwärts, nicht vom Ablaufdatum vorwärts. Wer Verkauf oder Vermietung absehbar vor sich hat, prüft das Ablaufdatum vor dem Inserat und schickt alten Ausweis, Typenschild und Rechnungen gleich mit. Das spart Rückfragen und bringt jede Modernisierung in die Rechnung.

Tipp 1: Rückwärts rechnen. Tragen Sie sich das Ablaufdatum minus drei Monate in den Kalender, wenn ein Verkauf oder eine Vermietung absehbar ist. Dann entscheiden Sie in Ruhe statt am Tag vor der Besichtigung.

Tipp 2: Das Typenschild der Heizung ist Gold wert. Ein scharfes Foto davon beantwortet die halbe Anlagentechnik: Hersteller, Typ, Baujahr, Leistung. Ohne Typenschild wird geschätzt, und Schätzungen fallen vorsichtig aus.

Tipp 3: Schauen Sie zwischen die Scheiben. Auf vielen Isolierglasscheiben steht im Abstandhalter Hersteller und Herstellungsjahr. Ein Foto davon belegt, ob die Fenster aus den 1990ern oder von 2020 sind.

Tipp 4: Für Verwalter und Makler eine Ablaufliste. Der Ausweis gilt für das Gebäude, nicht für die einzelne Eigentumswohnung. Wer in Köln mehrere Häuser betreut, legt eine Liste mit Adresse, Ausstellungsdatum und Ablaufdatum an. Die Welle 2026, 2027 und 2028 lässt sich dann planen.

Welche Fehler kosten beim Erneuern Zeit oder Geld?

Die teuersten Fehler beim Erneuern sind ein Inserat mit Werten aus einem abgelaufenen Ausweis und ein ungeprüft abgeschriebener alter Ausweis. Der erste riskiert eine Abmahnung, der zweite verschenkt jede Modernisierung der letzten zehn Jahre. Beide lassen sich mit einem Blick auf Seite 1 und ein paar Fotos vermeiden.

Fehler 1: Auf den Kalender schauen statt auf den Anlass. Manche bestellen hektisch, obwohl gar nichts ansteht. Andere verpassen den Anlass, weil sie denken, der Ausweis sei ja noch irgendwie da.

Fehler 2: Werte eines abgelaufenen Ausweises ins Inserat setzen. § 87 GModG verlangt Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen, und Makler haften dafür selbst, so der BGH am 05.10.2017 (I ZR 232/16). Die Deutsche Umwelthilfe mahnt solche Anzeigen systematisch ab, typische Vertragsstrafe 5.000 Euro.

Fehler 3: Den alten Ausweis abschreiben lassen. § 83 GModG verlangt eine sorgfältige Prüfung. Wer einfach kopiert, übernimmt alte Fehler und vergisst neue Fenster.

Fehler 4: Den Verbrauchsausweis mit alten Zahlen weiterführen wollen. Das geht rechtlich nicht. Ein neuer Verbrauchsausweis braucht neue Abrechnungen, und ab 2027 ist er für Nichtwohn- und Mischgebäude ganz ausgeschlossen.

Fehler 5: Die beiden Verlängerungen verwechseln. Den Ausweis kann man nicht verlängern. Den Mietvertrag schon, und ab 2027 kann genau das die Vorlagepflicht auslösen.

Fehler 6: Einen 2026er Ausweis als Freifahrtschein für § 40 sehen. Für Nichtwohngebäude bleibt die Renovierungsanforderung ab 2030 bestehen, unabhängig vom Ausweis. Als Nachweis taugt ein alter Bedarfsausweis nur in den Grenzen von § 41 Satz 3 GModG.

Welche Fragen zum Energieausweis verlängern höre ich am häufigsten?

Diese sechs Fragen zum Verlängern und Erneuern des Energieausweises kommen in Kölner Gesprächen am häufigsten. Jede Antwort steht für sich und nennt die passende Vorschrift des GModG.

Kann man einen Energieausweis verlängern oder muss man ihn neu ausstellen lassen?

Verlängern geht nicht. Ein Energieausweis gilt nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre ab Ausstellungsdatum, danach wird ein neuer Ausweis mit neuer DIBt-Registriernummer ausgestellt. Einen Stempel, eine Fortschreibung oder eine Nachtragsseite gibt es nicht. Wer von Verlängerung spricht, meint in der Praxis immer die Neuausstellung.

Mein Energieausweis ist abgelaufen. Was muss ich tun, wenn kein Verkauf und keine Neuvermietung ansteht?

Zunächst nichts. Der Ablauf allein löst keine Pflicht aus, und auch im laufenden Mietverhältnis muss niemand einen neuen Ausweis nachbestellen. Nötig wird er erst, wenn Sie verkaufen, neu vermieten, verpachten oder ab dem 01.01.2027 einen Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag verlängern und kein gültiger Ausweis vorliegt. Notieren Sie das Ablaufdatum und bestellen Sie vor dem Anlass.

Darf der Aussteller Daten aus meinem alten Energieausweis übernehmen?

Ja, aber nicht ungeprüft. Nach § 83 GModG muss der Aussteller vom Eigentümer bereitgestellte Daten sorgfältig prüfen und darf sie bei Zweifeln nicht verwenden. Wir fragen deshalb nach, was sich seit damals geändert hat, etwa Heizung, Fenster oder Dämmung. Ins Haus muss dafür niemand: Nach § 84 Abs. 1 GModG darf der Aussteller mit geeigneten Fotos arbeiten.

Wird die Verlängerung meines Mietvertrags ab 2027 zum Anlass für einen neuen Energieausweis?

Ja, ab dem 01.01.2027 ist die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ein eigener Anlass nach § 80 GModG in der neuen Fassung, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt. Das betrifft vor allem befristete Gewerbemietverträge, Pacht und Leasing. Ein unbefristeter Wohnungsmietvertrag, der einfach weiterläuft, löst keine Vorlage aus. Ein gültiger Ausweis aus 2026 genügt bis zu seinem Ablauf.

Kann ich einen ablaufenden Verbrauchsausweis mit alten Heizkostenabrechnungen erneuern lassen?

Nein. Ein neuer Verbrauchsausweis braucht nach § 82 GModG Abrechnungen über mindestens 36 zusammenhängende Monate, deren jüngste Periode höchstens 18 Monate zurückliegt. Die Daten des alten Ausweises reichen dafür nie. Wir erstellen ohnehin nur Bedarfsausweise und brauchen keine Abrechnungen; ab 2027 ist der Verbrauchsausweis nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.

Was kostet es, einen Energieausweis in Köln zu erneuern?

So viel wie ein neuer Ausweis, weil es einer ist. Bei energiepass® KÖLN zahlen Sie 299 Euro Festpreis fürs Einfamilienhaus, 399 Euro fürs Mehrfamilienhaus und 899 Euro fürs Nichtwohngebäude, jeweils als Bedarfsausweis mit Best-Case-Optimierung. Einen eigenen Verlängerungspreis gibt es nicht. Liegt der alte Ausweis vor, geht die Datenklärung aber schneller.

Was ist jetzt Ihr nächster Schritt?

Ihr nächster Schritt ist ein Blick auf Seite 1 Ihres Energieausweises. Steht dort ein Datum, das vor Ihrem nächsten Verkauf oder Ihrer nächsten Vermietung liegt, beauftragen Sie den neuen Ausweis jetzt, nicht am Tag der Besichtigung.

Verlängern können Sie den Ausweis nicht, aber Sie können entscheiden, wann der neue kommt. Schicken Sie uns den alten Ausweis und ein paar Fotos, und Sie haben den neuen 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Lieber reden? Rufen Sie mich an oder schreiben Sie per WhatsApp: 0152 060 777 67.

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5,0 von 5 aus 105 echten Kunden-E-Mails

„Vielen vielen Dank für die schnelle und zuverlässige Zustellung des Energieausweises. Ich bin begeistert :)“

Bianca Müller Seeluft Immobilien

„das klingt prima, ganz lieben Dank. Herzliche Grüße aus Sierksdorf“

Michelle Dobbertin Dobbertin Immobilien

„Klasse Arbeit. Vielen Dank.“

Yannick Stottmeister HUG Immobilien
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